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Ambulante Pflege

Ambulante Pflege

Ambulante Pflege unser Angebot im Überblick

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen, um Sie selbst oder Ihre Angehörigen zu unterstützen. Dies betrifft nicht nur die pflegerische Hilfe, sondern auch eine Entlastung im Haushalt oder bei alltäglichen Besorgungen. Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenfrei.
GRUNDPFLEGE

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – zeitweise oder langfristig, zum Beispiel durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch altersbedingte Beschwerden. Viele Betroffene können dann den Alltag nicht mehr ganz alleine meistern und brauchen Unterstützung. Für diese Situationen hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen und die Grundpflege eingeführt (Sozialgesetzbuch XI). Sie betrifft vor allem die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie Vorbeugung. Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen einen weitgehend selbständigen und selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.
Die Leistungen, die sich aus der Grundpflege ergeben, werden von den Pflegeversicherungen bezahlt.

Leistungen der Grundpflege
  •     Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  •     Unterstützung bei der Essens- und Flüssigkeitsaufnahme
  •     umfassende Körperpflege (Ganzkörperwäsche, Mundhygiene)
  •     fachgerechte Lagerung bettlägeriger Patienten
  •     Beratung zu Pflegehilfsmitteln
  •     spezielle Demenzbetreuung
  •     Unterstützung beim Toilettengang sowie ggf. Katheterpflege oder Stomaversorgung
  •     Prävention von Dekubitusgeschwüren und Thrombosen
  •     u.v.m.
BEHANDLUNGSPFLEGE

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen und pflegerischen Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden. Sie werden von Pflegekräften aus der Gesundheitspflege und Altenpflege durchgeführt. Dazu zählen zum Beispiel Wundversorgung, Verbandswechsel und Medikamentengabe. 
Die Behandlungspflege kommt zum Beispiel jenen zugute, die nach einer Operation zu Hause nachversorgt werden müssen. Oder aber Patienten, die aufgrund eines permanenten Pflegebedarfs und der Einstufung eines Pflegegrades dauerhaft auf pflegerische und medizinische Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, dem Patienten bei der Genesung zu helfen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Zustand nicht verschlechtert. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse des Patienten.

Leistungen der Behandlungspflege
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Injektionen (intramuskulär und subkutan), z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Stellen und Gabe von Medikamenten
  • Dekubitusbehandlung
  • Katheterwechsel und Blasenspülung
  • Portversorgung
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • u.v.m.
VERHINDERUNGSPFLEGE

Auch pflegende Angehörige sind mal krank, verreisen oder haben Termine. Der Pflegebedürftige, der normalerweise in seinem Zuhause gepflegt wird, hat in diesem Fall Anspruch auf Vertretung, die sogenannte Verhinderungspflege. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir in dieser Zeit und kommen zum Patienten nach Hause. 
Die Verhinderungspflege wird gemäß §39 Sozialgesetzbuch XI von der Pflegeversicherung übernommen. Sie erstattet die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad der Stufe 2 bis 5 hat. Gerne beraten wir Sie.

Leistungen der Verhinderungspflege
Je nach Einstufung des Pflegegrades etwa:
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Essens- und Flüssigkeitsaufnahme
  • umfassende Körperpflege (Ganzkörperwäsche, Mundhygiene)
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Injektionen (intramuskulär und subkutan), z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Stellen und Gabe von Medikamenten
  • Dekubitusbehandlung
  • Katheterwechsel und Blasenspülung
  • Stomaversorgung
  • u.v.m.
HAUSHALTSHILFE

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf eine sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung. Sie soll dem Patienten ermöglichen, trotz Erkrankung in seinem gewohnten Umfeld weiter zu leben. Die Haushaltshilfe ist Teil der häuslichen Pflege. Sie ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, sofern eine entsprechende Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs ist darüber hinaus mitentscheidend dafür, welcher Pflegegrad gewährt wird.

Leistungen im Rahmen der Haushaltshilfe

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen der Wäsche
  • Einkaufen
  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
  • Begleitung zum Arzt, Therapeuten, etc.
BETREUUNG PLUS

Sie möchten einen Ausflug unternehmen, wünschen sich jemanden, der mit Ihnen Zeit zu Hause verbringt oder der Ihren Haushalt in Ordnung hält? Auch dann sind wir für Sie da. Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben gemäß §45b Sozialgesetzbuch XI Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat. Der Betrag ist zweckgebunden, um pflegende Angehörige zu entlasten oder die ambulante Pflege zu ergänzen. Er soll außerdem dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigen so weit wie möglich selbständig und selbstbestimmt ihren Alltag gestalten können. Der Entlastungsbeitrag innerhalb der häuslichen Betreuung steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad der Stufen 1 bis 5 zu.

Leistungen der Betreuung

  • Hilfestellung beim Beantragen einer Pflegestufe
  • Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse
  • zusätzliche Betreuungsleistungen wie Spaziergänge, Spiele, Gespräche, Zuhören und Vorlesen
  • stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
  • Hausnotruf
  • u.v.m.
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